Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die Rechnungsverarbeitung

Im März 2024 wurde nach langem Ringen das so genannte Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Ein wichtiges Detail ist die Verpflichtung zur Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im inländischen B2B-Geschäft - also beim Leistungsaustausch zwischen Unternehmen - ab dem 01. Januar 2025. Angesichts des hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch teilweise Übergangsregelungen bis ins Jahr 2027 geschaffen.

Für Eingangsrechnungen tritt die Pflicht zur elektronischen Rechnung ohne Übergangsfrist zum 01. Januar 2025 in Kraft. Konkret heißt das, dass Unternehmen und Kanzleien elektronische Rechnungen entgegennehmen und verarbeiteten müssen. Es ist dazu nicht mehr – wie bisher – eine Zustimmung des Empfängers notwendig.

Bei Ausgangsrechnungen bleibt noch Zeit bis Ende 2026 für die Umstellung. Bis dahin können Rechnungen weiterhin auf Papier oder in Form einer anderen elektronischen Rechnung wie z.B. einem herkömmlichen PDF gestellt werden, sofern der Empfänger dem zugestimmt hat.

Charakteristika elektronischer Rechnungen

  • Eine E-Rechnung liegt in einem strukturierten elektronischen Format vor.

  • Eine elektronisch Rechnung muss elektronisch ausgestellt, übermittelt und verarbeitet werden können.

  • Beispiele für elektronische Rechnungen sind die Rechnungsformate ZUGFeRD oder XRechnung.

  • Ein eingescanntes oder aus Word konvertiertes Dokument oder eine auf anderem Weg hergestellte "herkömmliche" PDF-Datei sind in diesem Sinne keine E-Rechnungen.

Simba Magazin Zugferd

Mit Simba jetzt schon E-Rechnungen verarbeiten

Schon jetzt können Sie mit Simba ZUGFeRD-Rechnungen empfangen und verarbeiten. Im Rahmen der Texterkennung (OCR) und des Importvorgangs wird die ZUGFeRD-PDF erkannt, die enthaltenen strukturierten Daten (im XML-Format) extrahiert, interpretiert und für den Buchungsvorschlag im Digitalen Buchungsassistenten oder im Intelligenten Buchen berücksichtigt.

Auch im Bereich der Ausgangsrechnungen wird das Format bereits seit einiger Zeit unterstützt. Beispielsweise können Sie aus der Simba Hauptanwendungen (Honorar-) Rechnungen im ZUGFeRD-Format versenden. Ebenso ist es möglich, E-Rechnungen aus SimbaERP heraus zu erstellen und zu versenden. Selbstverständlich kann auch Simba Direkt - Faktura Ausgangsrechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen.

Simba hat die Entwicklung des ZUGFeRD-Formats seit 2014 begleitet und von Anfang an in der Software unterstützt (für Eingangs- und Ausgangsrechnungen).

Simba ist zukunftsfähig - auch für Mandanten oder rechnungsstellende Abteilungen

Grundsätzlich ausgenommen von der Verpflichtung ist die Rechnungsstellung an Nichtunternehmer im so genannten B2C-Bereich. Dennoch bietet sich hier ein einheitliches Vorgehen an, da gerade das ZUGFeRD-Format die Vorteile einer automatisierten Weiterverarbeitungsmöglichkeit mit einer visuellen Darstellung der Rechnungsinformationen in einem PDF verbindet.

ZUGFeRD-Rechnungen können nicht nur in der Simba Software als Ausgangsrechnungen erstellt werden, auch Ihre Mandanten und Abteilungen mit Rechnungsstellung können in Simba Direkt – Faktura Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen.

ZUFeRD vs. XRechnung

Aktuell arbeitet Simba an der Visualisierung der XRechnungen, die an sich als reine XML für Menschen nicht gut lesbar sind. So sollen rechtzeitig vor dem 01. Januar 2025 die Programmanpassungen zur Verarbeitung und Visualisierung von XRechnungen ausgeliefert werden.

Bei einer XRechnung handelt es sich im Gegensatz zum ZUGFeRD-Format um eine rein technische Darstellung der strukturierten Daten in Form einer xml-Datei ohne eine mitgelieferte Visualisierung.

Viele Experten gehen davon aus, dass sich das ZUGFeRD-Format durchsetzen wird, da es die Visualisierung für das menschliche Auge in Form einer PDF-Ansicht gleich mitliefert.

Für weitere Informationen zum ZUGFeRD-Format lesen Sie auch unseren Magazinartikel ZUGFeRD - einheitliches Format für elektronische Rechnungen.

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