Simba Steuerberater erhalten mit dem Update 2024.50 die Möglichkeit, das Simba-Modul "Factoring DEGEV" in ihre Lizenz aufzunehmen. Es ermöglicht die automatische Übergabe von Daten an das Portal der DEGEV zur Abwicklung der Forderungen über die Deutsche Genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater.
Schlüsselung im Simba Zahlungsverkehr als Kennzeichen für die Übergabe
Bereitstellung der in Simba hinterlegten und verknüpften Belegdateien
Digitale und automatische Übermittlung der Rechnungs- und Debitorendaten
Verrechnungsstellen übernehmen die Forderung eines Steuerberaters oder einer Kanzlei gegen einen oder mehreren Mandanten, bevor diese fällig werden (im Gegensatz zum Inkasso).
Der Factoringnehmer verkauft seine Gebührenforderungen an die Verrechnungsstelle und erhält somit direkt Liquiditätszuflüsse. Factoringunternehmen wie die Degev übernehmen bis zu 100% des Bruttorechnungsbetrages. Damit sind Steuerberater oder Kanzlei vor Forderungsausfällen geschützt.
Der Steuerberater erhält die volle Forderungssumme spätestens drei Tage nach Rechnungsschreibung.
Eine Diskussion mit dem Mandanten über Höhe und Angemessenheit der Forderung entfällt.
Durch den planbaren Liquiditätszufluss gewinnt die Kanzlei finanziellen und strategischen Handlungsspielraum.
Es findet eine fortlaufende Bonitätskontrolle der Debitoren statt und der Steuerberater wird beim Debitorenmanagement entlastet.
Schlussendlich entfallen die Kosten für eine Kreditversicherung.
Das Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant ist von besonderem Vertrauen geprägt. Der ein oder andere tut sich daher schwer, das Forderungsmanagement außer Haus zu geben und damit eine dritte Partei mit einzubeziehen.
Tatsächlich bringt das ausgelagerte Factoring neben den offensichtlichen Vorteilen für den Steuerberater auch einige positive Aspekte für den Mandanten mit sich.
Zum einen bleibt die Honorardiskussion in der Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant völlig außen vor, so dass sich der Steuerberater auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann. Sollte es bei einem Mandanten zu einer nachhaltigen Zahlungsstörung kommen, muss der Steuerberater keine finanziellen Einbußen befürchten. Er kann stattdessen im Ramen einer betriebswirtschaftlichen Beratung gemeinsam mit dem Mandanten ergründen, wie es zu der Schieflage kommen konnte und wie das Mandantenunternehmen wieder stabilisiert werden kann.
Auch in Zusammenarbeit mit einer Verrechnungsstelle bleibt der Steuerberater Herr über die Gestaltung seiner Mandantenbeziehungen. Im Rahmen des sensiblen Forderungsmanagements wird der Grund für den Zahlungsverzug ermittelt und darauf situativ reagiert.
Handelt es sich um einen unzufriedenen Kunden, der eine Zahlung zurückhält? Kann dieser vielleicht im Rahmen eines Gesprächs wieder zufrieden gestellt werden, so dass sich die Zahlungsproblematik auflöst?
Oder handelt es sich um einen Kunden mit echtem Liquiditätsengpass, dem der Steuerberater im Rahmen seiner betriebswirtschaftlichen Beratung anderweitig helfen kann?
Grundsätzlich kann der Steuerberater auch beim ausgelagerten Factoring weiter darüber bestimmen, ob, wann und wie gemahnt werden soll und bleibt somit weiterhin Herr über seine Kundenbeziehungsmanagement.
Die DEGEV eG ist eine eingetragene Genossenschaft aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern.
In Kooperation mit der Dte. W. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet sie ihren Mitgliedern ein vollumfängliches Steuerberaterfactoring bzw. Anwaltsfactoring an.
Mehr Infos unter www.degev.com